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AGB 

Allgemeine Geschäftsbedingungen??

Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschliesslich?auf der Grundlage nachstehender Geschäftsbedingungen.
Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.?Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt.
Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 

Digitalisierungsarbeiten???

Scanaufträge erfolgen ausschliesslich auf Grundlage der nachfolgend genannten Geschäftsbedingungen. Mit der Erteilung des Auftrages werden diese Geschäftsbedingungen vom Kunden anerkannt. Die uns zur Verfügung gestellten Vorlagen werden ausschliesslich für die im erteilten Auftrag definierten Zwecke verwendet. Eine Weitergabe der Vorlagen oder persönlicher Daten des Auftraggebers an Dritte wird ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber liegt diesen Wunsch schriftlich fest.
Der Kunde liegt nur Material vor, dass mit keinen Rechten Dritter belastet ist. Bei urheberrechtlichen Streitigkeiten bezüglich der Inhalte trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung. Alle Aufträge werden von uns schriftlich bestätigt, hierbei angegebene Bearbeitungszeiten sind unverbindlich. Schadensansprüche sind ausgeschlossen. Sämtliches Material wird in einem versicherten Paket ( Versicherungssumme ?500,- Euro - nur innerhalb von Deutschland möglich ) zurückgeschickt. ?Die Versandkosten trägt der Kunde. Höhere Versicherungssummen sind seitens des Kunden bei der Beauftragung anzugeben. Für auf den Versandweg aufgetretene Verluste oder Schäden wird nicht gehaftet.  Die Lieferung der Sendung erfolgt grundsätzlich nach Vorabüberweisung. ?Die Rechnung mit ausgewiesener MwSt. liegt der Sendung bei. Ein Versand per Nachnahme ist nicht möglich. Bei persönlicher Abholung wird nur Barzahlung ( kein Scheck ) akzeptiert. Mängel an der gelieferten Ware sind seitens des Kunden unverzüglich ?nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Werden diese nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zustellung oder Abholung angezeigt, gilt die Ware als mängelfrei geliefert.?Alle weiteren Gewährleistungsrechte des Kunden sind damit erloschen. Erstellte CD- oder DVD Archive sind von der Rückgabe ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Herstellungsfehler vor. Das uns überlassene Bildmaterial darf von uns nicht an Dritte weitergegeben werden und ist vollständig nach Bearbeitung und Zahlung der Rechnung von uns an den Kunden zurückzugeben.?Nach Begleichung der Rechnung durch den Kunden werden alle Bilddaten ?von unserem Rechner gelöscht ( unter Berücksichtigung des Gewährleistungszeitraum von 10 Kalendertagen ).?Schriftlich ausgehandelte Sonderkonditionen haben grundsätzlich eine Gültigkeit von ?10 Kalendertagen. Für Scan`s von Fotomaterial und alle Dienstleistungen gilt die Preisliste in der jeweils gültigen Fassung, die Sie auf unserer Webseite finden. Durch die Unwirksamkeit einer Bestimmung, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt

Fotoproduktionsaufträge und Werbegestaltung

??Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Fotograf nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 Prozent zu erwarten ist. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Der Auftraggeber hat den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn der Fotograf die aufzunehmenden Personen oder Objekte selbst auswählt, sofern er den Auftraggeber so rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert, dass dieser die notwendigen Zustimmungserklärungen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte für die Aufnahmearbeiten auswählen und zur Verfügung stellen kann.
Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Fotograf bevollmächtigt, die entsprechenden ?Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.
Der Fotograf wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm nach Abschluss der Aufnahmearbeiten vorgelegten Bilder zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Fotografen zu rügen. Die Rüge muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.
Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Bilder in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

Gutscheine

??Für erworbene Gutscheine besteht für 365 Tage ab Ausstellungsdatum Preisbindung für die ausgewiesene Leistung.?Bei Einlösung nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine Preis-/ Leistungsanpassung entsprechend der aktuell gültigen Preisliste nach Absprache.?Gutscheine sind übertragbar, eine Rückgabe an den Leistungserbringer ist nicht möglich.? 

 

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